Noten, Klassenstufen, Schularten und Abschlüsse

Ist

  • Tests werden benotet.
  • Die Noten entscheiden, auf welche Schulart (Gymnasium, Sonderschule, andere) man „geht“, in welche Klassenstufe man „rutscht“ oder ob man „sitzen bleibt“ und welchen Abschluss man „bekommt“.
  • Das Abschluss-Zeugnis und die letzten Zeugnisse davor entscheiden oft, ob überhaupt und wenn ja, welche Ausbildungsstelle bzw. welche Studienplatz man erhält.

Manko

  • Es gibt Fächer, vor allem naturwissenschaftliche und Mathematik, die inhaltlich aufbauen.
    Durch Krankheit des Schülers oder des Lehrers, durch Umzüge und „schwierige Phasen“ können Lücken entstehen, die nicht oder nur durch (teure) Nachhilfe aufzuholen sind.
  • Nicht jeder ist in jedem Fach gleich begabt, schon gar nicht im selben Alter wie andere.
    Es kann sein, dass jemand in einem Fach seiner Klassenstufe überfordert ist, in einem anderen gelangweilt, was dann gleich zwei schlechte Zensuren bewirken kann.
  • Leistungsschwächen in dem einen oder anderen Fach können nicht immer durch gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden, was oft dazu führt, dass ein Fach, ja sogar eine einzige „verhauene“ Klausur, den Übergang in die höhere Klassenstufe verhindert.
  • Der Noten-/Leistungs-Druck führt bei vielen zu Prüfungsängsten, Depressionen, Minderwertigkeitskomplexen und anderen psychischen Störungen, bis hin zum Suizid oder Amok-Lauf.
  • Ein bestimmter Schulabschluss und eine bestimmte Note in einem bestimmten Fach sagen nicht aus, ob der Bewerber (Azubi, Fachkraft oder Aushilfe) geeignet ist und tatsächlich das Fachwissen vorweist, welches man sich erhofft.
    So kann es passierten, das eine Person mit mittlerer Reife und einer 4 in Mathematik nicht verstanden hat, was Bruchrechnung (und daraus folgend Prozentrechnung) tatsächlich bedeutet.
  • Um „beschreibende Zeugnisse“ der Bewerber durchzulesen, fehlt den meisten Unternehmen die Zeit.

Lösung

  • Unterrichtsfächer, welche relevant für einen Schulabschluss sind, sind in Module aufgeteilt, die mehrfach im Jahr angeboten werden können und maximal 3 Monate lang sind.
    Über die exakten Inhalte dieser Module einigen sich die Kultusministerien länderübergreifend, also bundesweit.
    Im Vorwege tauschen sich erfahrene Lehrende auf einer Plattform aus, machen Vorschläge, welchen Inhalt ein Modul haben sollte und wie viele Unterrichtseinheiten à 45 Minuten eine motivierte Gruppe, die die notwendigen Vormodule bereits absolviert hat, maximal benötigen wird.
  • Einige dieser Module bauen inhaltlich aufeinander auf.
    Wer Geometrie III nicht bestanden hat, kann nicht Geometrie IV wählen.
  • Andere sind parallel belegbar.
    Wer Geometrie II wählt, kann parallel Bruchrechnung III belegen.
  • Es gibt keine Noten, nur bestanden oder nicht bestanden.
  • Jedes Modul kann beliebig oft wiederholt werden.
  • Unterrichten darf jeder, Prüfungen abnehmen dürfen nur qualifizierte, von der Schule angestellte Lehrer.
  • Die Schulen tragen Sorge, speziell auch durch das Feedback der Lernbegleiter und durch Kooperationen mit Nachbarschulen, dass jede schulpflichtige Person die allgemeine Hochschulreife innerhalb von 12 Jahren erreichen KANN, also dass alle relevanten Module zeitnah verfügbar sind.
  • Um einen Schulabschluss zu erreichen, müssen gewisse Module bestanden worden sein. Es ist unerheblich, ob der Absolvent 12, 22, oder 102 Jahre alt ist. Dabei darf keine relevante Modul-Prüfung länger als definierte Jahre zurückliegen, muss also ggf. wiederholt werden (nur die Prüfung, nicht das komplette Modul).
  • Personal suchende Unternehmen können in den Stellenausschreibungen angeben, welche Module der Bewerber bestanden haben muss.
    Durch die Angaben der bestandenen Module und der belegten, nicht Schulabschluss relevanten Kurse in der Bewerbung, kann das Unternehmen viel besser einschätzen, ob ein Bewerber geeignet erscheint, als mit einem Schulabschluss-Zeugnis und der Angabe der (vermeintlichen) Hobbies.
  • Auch Universitäten passen die Zugangsvoraussetzungen entsprechend an, speziell bei stark belegten Studiengängen.
  • Auf Wunsch des Lernenden ist zusätzlich auch ein benoteter Schulabschluss möglich, der unter ähnlichen Prüfungsbedingungen statt findet, wie die aktuell vorhandenen Externen-Prüfungen.